Um einen Garantieantrag einzureichen, muss Ihre Maschine bei uns registriert sein. Nutzen Sie dazu unser Onlineformular. Onlineformular
Garantie / Gewährleistung
Garantie- und Gewährleistungsrichtlinien
- Gewährleistungsarbeiten sind, nach Möglichkeit, vor der Ausführung mit Saphir Maschinenbau GmbH abzusprechen. Eine Gewährleistungsreparatur muss der Verhältnismäßigkeit des Maschinenpreises entsprechen.
Wir behalten uns das Recht vor, durchgeführte Gewährleistungsarbeiten beim Endkunden zu überprüfen.
- Ersatzteile die zur Reparatur von Gewährleistungsschäden erforderlich sind, werden auf dem gleichen Wege wie andere Ersatzteile bestellt (Saphir Maschinenbau GmbH / Granit) und von uns in Rechnung gestellt. Nach anerkannter Gewährleistung durch uns wird eine Gutschrift erstellt.
- Defekte Teile sind zusammen mit einem Gewährleistungsantrag innerhalb von 30 Tagen an den Hersteller zurückzusenden. Ohne Altteile ist eine Bearbeitung eines Gewährleistungsantrages oder das Erstellen einer Gutschrift nicht möglich. Alle Anträge oder Altteile, die nicht zeitnah an uns zurückgeschickt werden, können nicht bearbeitet werden. Falls eine Rücksendung nicht erforderlich sein sollte, werden Sie nach Eingang des Gewährleistungsantrages benachrichtigt.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für eine Kostenübernahme bindend.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden:
Verschleißteile, Keilriemen, Filter, Beleuchtungsmitteln, Betriebsstoffe, Glasbruch an Scheinwerfern usw. sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Des Weiteren sind Schäden durch folgende Ursachen von der Gewährleistung ausgeschlossen:
- Eigenverschulden und fahrlässiges Handeln
- mangelhafte Wartung oder Verwendung von nicht geeigneten Betriebsstoffen und Ersatzteilen
- Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
- Unterlassen der regelmäßigen Sichtkontrollen
- eigenmächtige Veränderungen an der Maschine, die nicht vom Hersteller freigegeben wurden
- unsachgemäße und/oder mit nicht geeignetem Werkzeug durchgeführte Reparaturen
- Folgeschäden, die entstanden sind, weil lose Schrauben, lose Hydraulikleitungen, Undichtigkeiten des Hydrauliksystems ignoriert bzw. nicht sofort repariert wurden.
In der Betriebsanleitung sind unter den Punkten tägliche Wartung, wöchentliche Wartung und folgende die einzelnen Wartungsarbeiten aufgeführt.
Nur ausgebildetes bzw. geschultes Fachpersonal darf Reparaturen durchführen.
Halten Sie sich an die Betriebsanleitung.
Für Schäden, die durch das Nichtbeachten dieser Punkte entstanden sind haftet Saphir Maschinenbau GmbH nicht. Das Risiko trägt allein der Benutzer / Betreiber.
Der Stundenverrechnungssatz beträgt 48,00 €
Die Fahrstrecke wird für jeden gefahrenen Kilometer mit 0,65 € vergütet, maximal 80km.